Der Bund eröffnet für die Städte und Gemeinden Niedersachsens nachträglich die Möglichkeit, zehn Prozent der Städtebauförderungsmittel der Jahre 2023 und 2024 für städtebauliche Maßnahmen zur Integration und Unterbringung von Geflüchteten einzusetzen. Insgesamt stellen der Bund und das Land Niedersachsen für die niedersächsischen Städte und Gemeinden, für das Jahr 2023, Bundes- und Landesmittel in Höhe von 12,164 Millionen Euro für städtebauliche Maßnahmen zur Integration Geflüchteter im Quartier (IGQ) zur Verfügung.
„Ich freue mich sehr darüber, dass unsere Städte und Gemeinden bei der Unterbringung von Geflüchteten unterstützt werden. Wir brauchen Lösungen, um unsere Kommunen darin zu unterstützen, für geflüchtete Menschen angemessenen Wohnraum zu schaffen und diese in die Gesellschaft einzubinden. Über die Städtebauförderung können leerstehende Wohnungen für die Unterbringung von geflüchteten Menschen baulich hergerichtet werden. Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument zur Herstellung von Wohnraum und damit auch zur Integration von Geflüchteten in die Stadtgesellschaft“ äußert sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Dunja Kreiser.
Konkret wird für die niedersächsischen Städte und Gemeinden über eine Ergänzung des bestehenden Städtebauförderungsprogramms die Möglichkeit eröffnet, kurzfristig entsprechende Maßnahmen anzumelden. In Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen können dabei auch Maßnahmen außerhalb bestehender Fördergebiete und in Kommunen, die sich bislang nicht im Städtebauförderungsprogramm befinden, gefördert werden.
Die Anmeldungen für das Programmjahr 2023 müssen bis zum 15. September 2023 und für das Jahr 2024 bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden.
Die Ausschreibungsergänzung, das Anmeldeformular und Vordrucke für beizufügende Unterlagen stehen unter www.niedersachsen.de zur Verfügung.