Am 2. März 2023 erinnerte der Bundestag in einer Debatte an den 25. Jahrestag des Inkrafttretens der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen.
„Eine Sprache kann nur dann überleben, wenn sie nicht nur zu Hause, sondern überall gesprochen wird. Die Verwendung von Regionalen- und Minderheitensprachen sollte daher nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Bereich stattfinden. Denn dadurch wird nicht nur die sprachliche Vielfalt, sondern auch die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den überwiegend ländlichen Regionen, in denen die Sprachen gesprochen werden, gefördert“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dunja Kreiser zum 25-jährigen Bestehen der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen. „Und es freut mich sehr, dass mein Kollege Johann Saathoff, Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium, erneut eine plattdeutsche Rede im Plenum gehalten hat. Denn auch für mich ist Plattdeutsch ein Stück gesprochene Heimat“, fügt Dunja Kreiser hinzu. Die Abgeordnete aus Niedersachsen ist Mitglied im Innenausschuss und auch Berichterstatterin für die Themenbereiche Heimat und gleichwertige Lebensverhältnisse.
Die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen wurde am 24. Juni 1992 als völkerrechtliches Instrument des Europarats beschlossen und trat am 1. März 1998 in Kraft. Sie dient dem Schutz und der Förderung von in einem Vertragsstaat gesprochenen Regional- oder Minderheitensprachen als Bestandteil des kulturellen Erbes Europas. In Deutschland sind die Minderheitensprachen Dänisch, Ober- und Niedersorbisch, Nord- und Saterfriesisch, das Romanes der deutschen Sinti und Roma sowie die Regionalsprache Niederdeutsch geschützt. Zu den wichtigsten Zielen, an deren Einhaltung sich die Vertragsstaaten verpflichten, gehört unter anderem die Achtung des Verbreitungsgebiets jeder dieser Sprachen, die Notwendigkeit ihrer Förderung und die Erleichterung des Gebrauchs, die Ermutigung zu ihrem Gebrauch in Wort und Schrift im öffentlichen Leben und im privaten Bereich.