Bund, Länder und Kommunen haben in den letzten Jahren die Digitalisierung der Verwaltung mit großen Anstrengungen vorangetrieben. „Der vorliegende Referentenentwurf zum OZG 2.0 zeigt, dass die Digitalisierung als Daueraufgabe gesehen wird und aus diesem Grund keine direkte OZG-Umsetzungsfrist festzulegen ist, stattdessen bestimmte Verwaltungsleistungen priorisiert und begleitend evaluiert werden sollen. Ein entscheidender Fehler der Vergangenheit: Es wurde versucht, alle Leistungen gleichzeitig zu digitalisieren. Natürlich ist jedoch eine rasche Umsetzung im Sinne aller Akteure“, so die Bundestagsabgeordnete Dunja Kreiser. Um die Digitalisierung für alle einfacher zu gestalten, soll die Infrastruktur vereinheitlicht werden. Beispielsweise soll das Nutzerkonto Bund und Postfach zum Standard werden. Durch die Regelung der Once-Only-Generalklausel, welche darauf abzielt, dass BürgerInnen persönliche Angaben an die Behörden nur noch einmal übermitteln müssen, soll die einfache Nachweiserbringung gewährleistet werden. „Ein weiterer wichtiger Schritt ist die einheitliche Identifizierung am Nutzerkonto. Die Smart eID für das Smartphone soll ab dem 2. Quartal 2023 zum Standard werden und den physischen Personalausweis verzichtbar machen. Heutzutage fast jedes im Handel verfügbare Smartphone mit der NFC-Technologie ausgestattet ist und eine einfache kontaktlose Übermittlung von Daten möglich macht“, so Kreiser abschließend.