Wahlrechtsreform: Der Bundestag wird verkleinert

Heute wurde erstmals ein Gesetzesentwurf der Ampel-Fraktionen aus SPD, Grüne und FDP zur Wahlrechtsreform im Bundestag beraten. Hintergrund ist, dass der Bundestag in den vergangenen 20 Jahren viel zu groß geworden ist. Mittlerweile gehört er zu einem der größten Parlamente der Welt. Damit der Bundestag künftig nicht mehr über die Regelgröße von 598 Abgeordneten hinaus wachsen kann, haben die Ampel-Fraktionen eine Reform angestoßen.

„Als Innenpolitikerin begrüße ich diese Entscheidung. Unser Gesetzesentwurf trifft im Ergebnis alle Fraktionen gleichermaßen. Wir sind bereit, unser Land zu modernisieren, Reformen voranzubringen und uns selbst davon nicht auszunehmen“, äußerte sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Dunja Kreiser.

Der aktuelle Bundestag hat statt der per Gesetz eigentlich vorgesehenen 598 Abgeordnete derzeit 736 Abgeordnete, denn es gibt 138 Überhang- und Ausgleichsmandate. Überhangmandate erhalten Abgeordnete, die aufgrund ihres Direktmandats in den Bundestag einziehen konnten, obwohl ihrer Partei nach dem Wahlergebnis nicht so viele Sitze im Parlament zugestanden hätten. Damit das Kräfteverhältnis im Bundestag durch diese Überhangmandate nicht verzerrt wird, gibt es die sogenannten Ausgleichsmandate. Heißt, die anderen Parteien dürfen dann ebenfalls weitere Kandidierende ins Parlament schicken, damit das Verhältnis wieder das Wahlergebnis abbildet.