Bund fördert Denkmalschutz mit Sonderprogramm | Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XII werden im Haushalt zusätzliche 50 Millionen Euro bereitgestellt.

“Mit diesem Programm setzen wir ein wichtiges Zeichen für den Erhalt unseres kulturellen Erbes und unserer kulturellen Vielfalt. Außerdem zeigen wir, dass wir die Kommunen mit der Finanzierung und Erhaltung der bedeutenden Denkmäler nicht allein lassen”, berichtet die SPD-Bundestagsabgeordnete Dunja Kreiser freudig nach Beschluss des Haushaltsplans.

Die Förderung des Sonderprogramms richtet sich in erster Linie an national bedeutsame oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler. Antragsteller und Projektträger können hierbei die Länder bzw. andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder gar Privatpersonen sein.

Die Antragstellung erfolgt über das für den Denkmalschutz in Niedersachsen zuständige Landesamt für Denkmalpflege in Hannover. Die Landesdenkmalschutzbehörde sendet, nach Prüfung und Feststellung einer nationalen Bedeutsamkeit der Stätte, den Antrag samt Stellungnahme an die zuständige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Anträge samt Stellungnahme können bis zum 31. März 2023 bei der BKM eingereicht werden, die Frist des Landesamts für Denkmalpflege kann mitunter aber früher sein. Eine zeitnahe Einreichung des erforderlichen Antrags ist daher ratsam. “Ich denke auch im Sinne der Nachhaltigkeit ist es bedeutsam, dass wir die Restaurierung von Kulturstätten fördern. Das Sonderprogramm setzt sich insbesondere für eine nachhaltige Bauweise ein und setzt auch hier Kriterien”, so Dunja Kreiser, die auch Mitglied im Ausschuss für Umwelt ist.

Zu beachten ist, dass der Bund maximal 50% der förderfähigen Kosten übernimmt. Des Weiteren müssen die Maßnahmen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten oder Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Weitere Informationen und die Förderanträge sind auf der Seite der BKM und des niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege zu finden.