Onlinezugangsgesetz 2.0 – Wir bringen die Digitalisierung der Verwaltung voran

Dunja Kreiser zum Stand des OZG 2.0
Dunja Kreiser zum Stand des OZG 2.0

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist aktuell die größte Herausforderung der deutschen Verwaltung.

Bund, Länder und Kommunen haben in den letzten Jahren die Digitalisierung der Verwaltung mit großen Anstrengungen vorangetrieben, um Verwaltungskunden einen zeitgemäßen, nutzerorientierten und effizienten Zugang zu einer digitalen Verwaltung zu ermöglichen. Am Donnerstag, den 08. Dezember 2022 kamen Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zusammen, um die nächsten Schritte und die Ausgestaltung des Onlinezugangsgesetzes auf den Weg zu bringen.

Anknüpfend an diese gemeinsamen Erfolge wird das Ziel verfolgt, auch die verwaltungsinternen Abläufe im Sinne einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung auszurichten. DAs bedeutet: Auf eine Aktion des Kunden muss eine Reaktion folgen. Der komplette Prozess muss digital laufen.

Die durchgehende Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens setzt u.a. voraus, dass die verwaltungsinternen Abläufe im Rahmen der Registermodernisierung ertüchtigt werden, damit Behörden die in der Verwaltung bereits vorhandenen Registerdaten mit Einwilligung der Verwaltungskunden digital erhalten können und nicht erneut erheben müssen („Once-Only“-Prinzip). Die eigenen Daten müssen damit nicht wieder und wieder eingegeben werde, sondern werden automatisch bei Antragsstellungen angezeigt und aufgenommen.

Neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern haben innovative Lösungsansätze wie das “Einer für Alle“-Prinzip (EfA) hervorgebracht. Jedes Land soll prinzipiell Leistungen so digitalisieren, dass andere Länder sie ebenfalls nutzen können und nicht nochmal selbst entwickeln müssen. Das spart Zeit, Ressourcen und Kosten.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder folgende Punkte zur Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes beschlossen:

1. Die Novellierung des Onlinezugangsgesetzes erfolgt weiterhin in enger fachlicher Abstimmung mit den Ländern, wobei insbesondere folgende Eckpunkte und Aspekte berücksichtigt werden:

• Digitale Antragstellung als Regelfall

• Der Bund wird gebeten, die Anstrengungen zur Schaffung einer nutzerfreundlichen digitalen Identitätslösung zu verstärken und dabei auch eine Kooperation mit relevanten Branchen (z. B. Banken) anzustreben.

• Umsetzung der Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Verwaltungsverfahren unter Verwirklichung des „Once-only“-Prinzips. Bund und Länder werden – auch schon vor Umsetzung der Registermodernisierung – alle Verwaltungsprozesse so gestalten, dass sie von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen nach Möglichkeit keine Daten erheben, die der Verwaltung bereits vorliegen.

• Verankerung des „Einer für Alle“-Prinzips (EfA) auch bei der Entwicklung von Fachverfahren (Back-end) und Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus bei der Ausnutzung des Automationspotentials und der Nutzerorientierung.

• Abschaffung von Schriftformerfordernissen für digitale Verfahren durch eine Generalklausel

• Umfassende Regelung aller datenschutzrechtlichen Sachverhalte im Kontext der OZG-Umsetzung

• Bereitstellung zentraler Basiskomponenten durch den Bund oder ein Land nach dem EfA-Prinzip statt zahlreicher individueller (Landes-)Lösungen

• Der IT-Planungsrat wird beauftragt, einvernehmlich nicht nur verpflichtende Standards und Datenformate zu beschließen, sondern auch – soweit erforderlich – verbindlich zu nutzende Infrastrukturen für ihre Umsetzung bereitzustellen.

• Konzentration auf die wesentlichen Verwaltungsleistungen, die vollständig, durchgängig und medienbruchfrei digital transformiert werden

• Für Unternehmen soll künftig ausschließlich ein digitaler Zugangskanal bestehen („Digital Only“).

• Zur Förderung der Cloud-Transformation der deutschen Verwaltung werden sich Bund und Länder auf eine Anschubfinanzierung für den Aufbau einer Deutschen Verwaltungscloud verständigen.

• Laufende Erfolgsmessung der Umsetzung anhand von Kriterien wie Nutzungs-häufigkeit und Zufriedenheit der Nutzenden mit den digitalen Diensten statt späterer Evaluation.