Bundestagsabgeordnete Dunja Kreiser begrüßt anstehende Gesetzesänderung zu Schwangerschaftsberatung
Berlin. „Keine Frau plant einen Schwangerschaftsabbruch leichtfertig. Wir machen endlich Schluss mit der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten, die Frauen in ihrer Not zur Seite stehen und ausführlich über einen möglichen Eingriff fachlich informieren“. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dunja Kreiser ist sichtlich zufrieden mit der vom Bundestag beschlossenen Streichung des §219a. Damit wird künftig die öffentliche Verbreitung sachlicher Informationen über rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr unter Strafe gestellt.
Mit der geplanten Gesetzesänderung haben Frauen künftig einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Zu einer guten und zeitgemäßen medizinischen Versorgung gehöre ein ungehinderter Zugang zu verlässlichen Informationen, um eine Entscheidung treffen zu können. Mit der Streichung des §219a werde den Frauen ein Stück ihrer Selbstbestimmung wiedergegeben, ist Kreiser überzeugt. Irreführende Werbung und bestimmte Formen anstößiger Werbung bleiben weiterhin sanktioniert und können nach wie vor mit Bußgeldern belegt werden. Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen, Krankenhäusern sowie Ärztinnen und Ärzten ist es künftig gestattet, öffentlich, sachlich und berufsbezogen über die Vornahme von legalen Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren. „Damit setzen wir als Regierungskoalition ein wichtiges Zeichen der modernen Gesellschaftspolitik. Es ist lange überfällig, dass besonders ungewollt schwangere Frauen in der heutigen, modernen Gesellschaft sachliche Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch erhalten können. Keiner Frau fällt diese Entscheidung leicht. Wer dies suggeriert, steht für ein Frauenbild, dass nicht nur ich als Frau sondern die SPD insgesamt entschieden ablehnt“, so Kreiser. Mit der Abschaffung dieses Paragraphen werde den Frauen in diesem Land ein Stück ihrer Selbstbestimmung zurückgegeben. „Wir betonen hiermit eine moderne, zeitgerechte Politik, die schon lange von der SPD und vielen Menschen aus der Zivilgesellschaft und nicht zuletzt der Wissenschaft gefordert wurde“, ist die SPD-Politikerin überzeugt. Die Streichung des § 219a hat keine Auswirkung auf das verfassungsrechtliche Schutzkonzept für das ungeborene Leben. Wichtig ist Kreiser auch die Rehabilitierung der wegen §219a verurteilten Ärztinnen und Ärzte. „Die betroffenen strafverfolgten Medizinerinnen und Mediziner sollten gesellschaftlich anerkannt werden, weil sie ihre Patientinnen in ihrer schwierigen Situation durch Aufklärung unterstützt haben. Deswegen begrüße ich insbesondere, dass Strafurteile, die aufgrund des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche seit dem 3. Oktober 1990 ergangen sind, aufgehoben werden“, hebt Kreiser hervor.