Wie viele sind wir eigentlich genau? | Bundestagsabgeordnete Dunja Kreiser ruft Bürgerinnen und Bürger zur Mithilfe beim Zensus auf

Wolfenbüttel.  Am 15. Mai 2022 ist es wieder soweit. Dann startet Deutschland die mehrmonatige Erfassung der Bevölkerung, eine Gebäude- und Wohnungszählung, eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis  und ermittelt wieviel Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte vorhanden sind. Was auf den ersten Blick nach einer trockenen Verwaltungstätigkeit klingt, hat erhebliche Bedeutung für die Region und Deutschland insgesamt. Denn die Bevölkerungszahl ist ein wesentlicher Faktor, der bestimmt, wieviel Schulen, Altenheime, Wohnungen und Studienplätze etc. gebraucht werden.

In erster Linie erfolgt die Bestandsaufnahme über die Verwaltungsregister. Darüber hinaus werden ergänzend Stichproben durch Freiwillige durchgeführt. Die Ehrenamtlichen stellen hierbei die Identität der Einwohnerinnen und Einwohner an den ihnen zugeteilten Anschriften fest und vereinbaren Termine um die Zensus-Fragebögen ausfüllen zu lassen. Den sogenannten Erhebungsbeauftragten werden ca. 100 auskunftspflichtige Bürgerinnen und Bürger zugeteilt, zu denen sie dann in einem Zeitraum von einigen Wochen Kontakt aufnehmen werden. Der Landkreis Wolfenbüttel hat zusammen mit der Stadt Wolfenbüttel eine gemeinsame Erhebungsstelle errichtet und es werden über 100 Freiwillige gebraucht. Doch leider haben sich bislang noch lange nicht genug Freiwillige gemeldet.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Dunja Kreiser: „Ich appelliere nachdrücklich an meine Mitbürgerinnen und Mitbürger den Landkreis beim Zensus zu unterstützen. Als Innenpolitikerin kann ich die Bedeutung des Zensus nur betonen. Auch um gleichwertige Lebensverhältnisse überall in Deutschland zu erreichen, muss der Staat ein genaues Bild über die Bevölkerungszahlen haben. Nur so können auch treffsichere Entscheidungen über die Verteilung der Mittel getroffen werden.“

Natürlich erhalten die Helferinnen und Helfer  auch eine Aufwandsentschädigung, die im Durchschnitt bei rund 700 Euro bei der Bearbeitung von 100 auskunftspflichtigen Einwohnerinnen und Einwohnern liegt. Eine Einkommenssteuer wird auf die Aufwandsentschädigung nicht erhoben. Alle nötigen Informationen finden Interessierte unter: https://www.lkwf.de/Politik/Zensus-2022/