Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet das „Sonderprogramm Flüchtlingseinrichtungen“ für Kommunen und stellt für die Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine 250 Mio. Euro aus Eigenmitteln bereit. Investitionen in den Neu- und Umbau, den Erwerb, die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingseinrichtungen werden mit bis zu 100 Prozent gefördert.
SPD-Bundestagsabgeordnete Dunja Kreiser: „Der Bund leistet damit einen wichtigen Beitrag für unsere Hilfe vor Ort. Vor allem Frauen und Kinder erreichen uns aus der Ukraine. Es geht jetzt auch darum, schnell geeignete Unterkünfte und damit sichere Räume für sie zu schaffen.“
Die Sonderförderung für Kommunen läuft über das etablierte Programm Investitionskredit Kommunen (IKK) und ist mit einem Signalzins von minus 0,75 % ausgestattet. Die Laufzeit des Sonderprogramms ist bis zum 31.12.2022 befristet.
„Die Gelder sollten jetzt zügig durch die Kommunen beantragt werden, die Gelder werden nach Windhundverfahren vergeben. Der maximale Kreditbetrag beträgt grundsätzlich 25 Mio. Euro pro Kommune. Kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen können für Maßnahmen der Flüchtlingshilfe die Betriebsmittelvariante des Programms Investitionskredit (IKU) für kommunale Unternehmen nutzen“, erklärt die Innenpolitikerin Dunja Kreiser weiter.
Mit dem Angebot knüpft die KfW an die stark nachgefragte „Sonderförderung Flüchtlingsunterkünfte“ aus dem Jahr 2015 an, bei dem etwa 1,5 Mrd. Euro an Hilfen für die Kommunen zugesagt wurden. Vor diesem Hintergrund ergänzt die KfW die aktuellen Anstrengungen des Bundes und der Länder um ein gezieltes, attraktives und schnell nutzbares Angebot zur Finanzierung kurzfristig erforderlicher Investitionen im Umgang mit der zu erwartenden steigenden Zahl an Geflüchteten.